Wo finde ich allgemeine Informationen?

Sie finden alle relevanten  Informationen zum Studium auf den Internetseiten der Schumpeter School unter „Studium“ und „Master of Science“.

Zu den Informationen

Was ist eine Prüfungsordnung und wie nutze ich sie?

In der Prüfungsordnung sind alle für Sie relevanten Informationen bezüglich des Studiums rechtlich geregelt. Dazu gehören u- a. Informationen zu der Regelstudienzeit und dem Studienumfang sowie dem Ziel, dem Umfang und der Art der Master-Prüfung. Insbesondere § 12 informiert über alle Prüfungsleistungen und Module, die während des Studiums erbracht werden müssen und innerhalb welcher Schwerpunkte diese zu kombinieren sind. Insgesamt handelt es sich also um eine sehr wichtige Informationsquelle, die Sie bei allen Fragen zum Studium sehr gut zu Rate ziehen  können und vor allem auch sollten. Zusätzlich befinden sich im Anhang Ihrer Prüfungsordnung Modulbeschreibungen, die Sie über die Inhalte eines Moduls informieren und so z. B. auch bei der Auswahl von Modulen im Vertiefungsbereich zu Rate gezogen werden können.

Sie finden Ihre Prüfungsordnung auf der Startseite Schumpeter School direkt unter der Rubrik  „Top Links“.

Zur Master-Prüfungsordnung

Welche Master-Schwerpunkte werden angeboten?

Die Schumpeter School bietet das Master-Studium der Wirtschaftswissenschaft mit folgenden sechs Schwerpunkten an:

  • Finanzen, Steuern und Wirtschaftsprüfung
  • Gründung, Unternehmensentwicklung und Innovation
  • Human-Ressourcen, Arbeitsmärkte und Arbeitsrecht
  • Internationalization und Economic Policy
  • Logistik und Supply Chain Management
  • Marketing, Dienstleistungsmanagement und Wettbewerb.

Nähere Informationen finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung in §12 „Ziel, Umfang und Art der Master-Prüfung“. Die möglichen Schwerpunkte finden sie ebenfalls im Internetangebot der Schumpeter School.

Wie ist das Studium gegliedert und welche Veranstaltungen muss ich während meines Studiums besuchen?

Das Masterstudium gliedert sich in sieben Module, drei Seminare und die Master-Thesis mit dem dazugehörigen Kolloquium. Bitte beachten Sie, dass Module nur nach den in §12 (4) der Master-Prüfungsordnung vorgegebenen Schwerpunkten kombiniert werden dürfen.

Was ist ein Modul?

Ein Modul besteht regulär aus drei Teilen bzw. Veranstaltungen pro Woche, wobei eine Veranstaltung 2 SWS umfasst. Somit umfasst ein Modul 6 SWS pro Woche. Diese Veranstaltungen können bspw. 2 Veranstaltungen und eine entsprechende Übung sein. Genauso kann es auch möglich sein, dass es sich bei allen drei Teilen um Vorlesungen handelt. Die ist abhängig von dem Dozenten des Moduls. Ein Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die alle drei Teile umfasst.

Wo finde ich Modulbeschreibungen?

Die Modulbeschreibungen befinden sich im Anhang Ihrer Prüfungsordnung.

Wie kann ich Zusatzmodule anmelden?

Die Voraussetztungen und Prozeduren für die Anmeldung von Zusatzmodulen finden Sie hier.

Wie stelle ich mir meinen Studienplan zusammen?

Der Stundenplan ergibt sich aus den Modulen, die Sie gemäß § 12 der Prüfungsordnung Master of Science in Ihrem Schwerpunkt belegen  und dem Vorlesungsverzeichnis, welches online in WUSEL zu finden ist.

Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?

  • Jede Modulabschlussprüfung, die im ersten Versuch nicht bestanden wurde, kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung muss jedoch im unmittelbar auf den ersten Wiederholungstermin folgenden Prüfungstermin erfolgen. Die Wiederholung einer bestandenen Modulabschlussprüfung ist im Rahmen von Notenverbesserungsversuchen möglich.
  • Die Abschlussarbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Abschlussarbeit ist nicht zulässig.

Wann kann ich die Master-Thesis schreiben und wo melde ich meine Abschlussarbeit an?

Die Abschlussarbeit kann frühestens nach dem Erwerb von 60 LP angemeldet werden. Sobald Sie Ihren Betreuer gefunden und das Thema festgelegt haben, melden Sie Ihre Master-Thesis beim Prüfungsamt mit einem „Schein“ (Leistungsnachweis) an, den ihr Betreuer bereits unterschrieben haben muss. Nach der Abgabe im Prüfungsamt beginnt die Bearbeitungsfrist von 6 Monaten, die unter- aber nicht überschritten werden darf. Nähere Informationen finden Sie in § 13 „Abschlussarbeit“  der Prüfungsordnung Master of Science.

Welche Möglichkeiten habe ich im Fall einer Erkrankung während der Anfertigung der Master-Thesis?

Sollten Sie während der Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit erkranken, können Sie ein Attest beim Prüfungsamt einreichen. Gegebenenfalls können die Krankentage auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden, dies wird aber vom Prüfungsamt bewertet.

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