Studienstruktur und Hauptstudium in der Speziellen Wirtschaftslehre

Im Hauptstudium sind in einer der speziellen beruflichen Fachrichtungen (Bankbetriebslehre, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Personalwirtschaft, Wirtschaftsinformatik) 7 Module zu studieren.

Das Fachdidaktische Modul E3 der gewählten Speziellen Wirtschaftslehre ist ein Pflichtmodul.

 

Spezielle berufliche Fachrichtung: Bankbetriebslehre

Modul E3

Didaktik spezieller Wirtschaftslehre

6 LP

P

a.

Didaktik spezieller Wirtschaftslehre

 

 

b.

Lernen bewirken und moderieren - Anspruch und Bewährung: Planung und Gestaltung in speziellen sozio-ökonomischen Lehr-Lernsituationen

 

 

Modul W3

Operatives Controlling

9 LP

P

Modul W20

Wirtschaftsprivatrecht

9 LP

P

Modul W21

Finanz- und Bankwirtschaft (Investmentbanking)

9 LP

P

Modul W2

Portfoliomanagement

9 LP

P

Modul W4

Grundlagen des externen Rechungswesens

9 LP

P

Modul W22

Internationale Wirtschaftsprüfung

9 LP

WP

Modul W23

Finanz- und Bankwirtschaft (Investmentbanking/ Financial Market Analysis)

9 LP

WP

In der speziellen beruflichen Fachrichtung Bankbetriebslehre ist in den Modulen W3 und W20 jeweils ein Leistungsnachweis durch eine Modulabschlussprüfung zu erwerben. Diese Module werden mit jeweils 9 LP abgeschlossen. Die Module W21 und W2 sind mit der schriftlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Bankbetriebslehre als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen. Von den Modulen W22 und W23 ist eines zu wählen. Das gewählte Modul und das Modul W4 sind mit der mündlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Bankbetriebslehre als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.

Spezielle berufliche Fachrichtung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Modul E3

Didaktik spezieller Wirtschaftslehre

6 LP

P

a.

Didaktik spezieller Wirtschaftslehre

 

 

b.

Lernen bewirken und moderieren - Anspruch und Bewährung: Planung und Gestaltung in speziellen sozio-ökonomischen Lehr-Lernsituationen

 

 

Modul W5

Steuern I

9 LP

P

Modul W20

Wirtschaftsprivatrecht

9 LP

P

Modul W24

Finanzwissenschaft II / Steuern II

9 LP

P

Modul W25

Spezielle Steuerlehre / Steuern III

9 LP

P

Modul W4

Grundlagen des externen Rechnungswesens

9 LP

P

Modul W22

Internationale Wirtschaftsprüfung

9 LP

P

In der speziellen beruflichen Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist in den Modulen W5 und W20 jeweils ein Leistungsnachweis durch Modulabschlussprüfung zu erwerben. Diese Module werden mit jeweils 9 LP abgeschlossen.
Die Module W24 und W25 sind mit der schriftlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.
Die Module W4 und W22 sind mit der mündlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.

Spezielle berufliche Fachrichtung: Personalwirtschaft

Modul E3

Didaktik spezieller Wirtschaftslehre

6 LP

P

a.

Didaktik spezieller Wirtschaftslehre

 

 

b.

Lernen bewirken und moderieren - Anspruch und Bewährung: Planung und Gestaltung in speziellen sozio-ökonomischen Lehr-Lernsituationen

 

 

Modul W26

Einführung in die Wirtschaftsinformatik

9 LP

WP

Modul W27

Wirtschaftsinformatik I

9 LP

WP

Modul W28

Einführung in die Soziologie

9 LP

WP

Modul W29

Organisationssoziologie

9 LP

WP

Modul W30

Personalmanagement

9 LP

P

Modul W1

Organisation

9 LP

P

Modul W31

Produktion

9 LP

WP

Modul W32

Innovation

9 LP

WP

Modul W33

Arbeits- und Sozialrecht für Anfänger

9 LP

WP

Modul W34

Arbeits- und Sozialrecht für Fortgeschrittene

9 LP

WP

In der speziellen beruflichen Fachrichtung Personalwirtschaft ist entweder in den Modulen W26 und W27 oder in den Modulen W28 und W29 jeweils ein Leistungsnachweis durch Modulabschlussprüfung zu erwerben. Diese Module werden mit jeweils 9 LP abgeschlossen.

Die Module W1 und W30 sind mit der schriftlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Personalwirtschaft als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.

Es sind entweder die Module W31 und W32 oder die Module W33 und W34 zu wählen. Die beiden gewählten Module sind mit der mündlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Personalwirtschaft als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.

Spezielle berufliche Fachrichtung: Wirtschaftsinformatik

Modul E3

Didaktik spezieller Wirtschaftslehre

6 LP

P

a.

Didaktik spezieller Wirtschaftslehre

 

 

b.

Lernen bewirken und moderieren - Anspruch und Bewährung: Planung und Gestaltung in speziellen sozio-ökonomischen Lehr-Lernsituationen

 

 

Modul W3

Operatives Controlling

9 LP

P

Modul W26

Einführung in die Wirtschaftsinformatik

9 LP

P

Modul W27

Wirtschaftsinformatik I

9 LP

P

Modul W35

Grundlagen des Operations Research

9 LP

P

Modul W36

Methoden der angewandten Informatik

9 LP

P

Modul W37

Wirtschaftsinformatik II

9 LP

WP

Modul W38

Unternehmensforschung / Diskrete Optimierung und Logistik

9 LP

WP

Modul W39

Methoden der praktischen Informatik

9 LP

WP

In der speziellen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik ist in den Modulen W3 und W26 jeweils ein Leistungsnachweis durch Modulabschlussprüfung zu erwerben. Diese Module werden mit jeweils 9 LP abgeschlossen. Die Module W27 und W35 sind mit der schriftlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen. Von den Modulen W37 bis W39 ist eines zu wählen. Das gewählte Modul und das Modul W36 sind mit der mündlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.

Fachdidaktische Studien in der Speziellen Wirtschaftslehre

Die Fachdidaktik in der speziellen beruflichen Fachrichtung (berufliche Fachrichtung Spezielle Wirtschaftslehre) in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschafswissenschaft wird mit den Modulen E1 und E2 sowie dem Modul E3 in einer Speziellen Wirtschaftslehre auf das Grund- und Hauptstudium verteilt. Das fachdidaktische Modul E3 in der gewählten Speziellen Wirtschaftslehre wird mit einer Modulabschlussprüfung (6 LP) abgeschlossen.

 

Erste Staatsprüfung in der Speziellen Wirtschaftslehre

Die Erste Staatsprüfung in einer speziellen beruflichen Fachrichtung (berufliche Fachrichtung Spezielle Wirtschaftslehre) besteht aus einer schriftlichen Prüfung (vierstündige Klausur) und einer mündlichen Prüfung über jeweils zwei Module der gewählten speziellen Wirtschaftslehre. Bei der Meldung zur ersten Prüfung müssen die beiden Leistungsnachweise aus der gewählten speziellen Wirtschaftslehre nachgewiesen werden.

 

Übergangsbestimmungen

Studierende, die ihr Studium der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik nach der ZPO 99 aufgenommen haben, können die im Grundstudium bestandene Fachprüfung in Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler bei der Zulassung zur schriftlichen Prüfung als Teil der Ersten Staatsprüfung in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft statt des Leistungsnachweises in einem betriebswirtschaftlichen Modul nachweisen.

Studierende, die ihr Studium der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik nach der ZPO 99 aufgenommen haben, können die im Grundstudium bestandene Fachprüfung in Statistik bei der Zulassung zur schriftlichen Prüfung als Teil der Ersten Staatsprüfung in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft statt des Leistungsnachweises in einem volkwirtschaftlichen Modul nachweisen.

Stilisierte Ansicht von Joseph Schumpeter
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