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Studienstruktur und Hauptstudium in der Speziellen Wirtschaftslehre
Im Hauptstudium sind in einer der speziellen beruflichen Fachrichtungen (Bankbetriebslehre, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Personalwirtschaft, Wirtschaftsinformatik) 7 Module zu studieren.
Das Fachdidaktische Modul E3 der gewählten Speziellen Wirtschaftslehre ist ein Pflichtmodul.
Spezielle berufliche Fachrichtung: Bankbetriebslehre
Modul E3 | Didaktik spezieller Wirtschaftslehre | 6 LP | P |
a. | Didaktik spezieller Wirtschaftslehre |
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b. | Lernen bewirken und moderieren - Anspruch und Bewährung: Planung und Gestaltung in speziellen sozio-ökonomischen Lehr-Lernsituationen |
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Modul W3 | Operatives Controlling | 9 LP | P |
Modul W20 | Wirtschaftsprivatrecht | 9 LP | P |
Modul W21 | Finanz- und Bankwirtschaft (Investmentbanking) | 9 LP | P |
Modul W2 | Portfoliomanagement | 9 LP | P |
Modul W4 | Grundlagen des externen Rechungswesens | 9 LP | P |
Modul W22 | Internationale Wirtschaftsprüfung | 9 LP | WP |
Modul W23 | Finanz- und Bankwirtschaft (Investmentbanking/ Financial Market Analysis) | 9 LP | WP |
In der speziellen beruflichen Fachrichtung Bankbetriebslehre ist in den Modulen W3 und W20 jeweils ein Leistungsnachweis durch eine Modulabschlussprüfung zu erwerben. Diese Module werden mit jeweils 9 LP abgeschlossen. Die Module W21 und W2 sind mit der schriftlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Bankbetriebslehre als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen. Von den Modulen W22 und W23 ist eines zu wählen. Das gewählte Modul und das Modul W4 sind mit der mündlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Bankbetriebslehre als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.
Spezielle berufliche Fachrichtung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Modul E3 | Didaktik spezieller Wirtschaftslehre | 6 LP | P |
a. | Didaktik spezieller Wirtschaftslehre |
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b. | Lernen bewirken und moderieren - Anspruch und Bewährung: Planung und Gestaltung in speziellen sozio-ökonomischen Lehr-Lernsituationen |
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Modul W5 | Steuern I | 9 LP | P |
Modul W20 | Wirtschaftsprivatrecht | 9 LP | P |
Modul W24 | Finanzwissenschaft II / Steuern II | 9 LP | P |
Modul W25 | Spezielle Steuerlehre / Steuern III | 9 LP | P |
Modul W4 | Grundlagen des externen Rechnungswesens | 9 LP | P |
Modul W22 | Internationale Wirtschaftsprüfung | 9 LP | P |
In der speziellen beruflichen Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist in den Modulen W5 und W20 jeweils ein Leistungsnachweis durch Modulabschlussprüfung zu erwerben. Diese Module werden mit jeweils 9 LP abgeschlossen.
Die Module W24 und W25 sind mit der schriftlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.
Die Module W4 und W22 sind mit der mündlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.
Spezielle berufliche Fachrichtung: Personalwirtschaft
Modul E3 | Didaktik spezieller Wirtschaftslehre | 6 LP | P |
a. | Didaktik spezieller Wirtschaftslehre |
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b. | Lernen bewirken und moderieren - Anspruch und Bewährung: Planung und Gestaltung in speziellen sozio-ökonomischen Lehr-Lernsituationen |
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Modul W26 | Einführung in die Wirtschaftsinformatik | 9 LP | WP |
Modul W27 | Wirtschaftsinformatik I | 9 LP | WP |
Modul W28 | Einführung in die Soziologie | 9 LP | WP |
Modul W29 | Organisationssoziologie | 9 LP | WP |
Modul W30 | Personalmanagement | 9 LP | P |
Modul W1 | Organisation | 9 LP | P |
Modul W31 | Produktion | 9 LP | WP |
Modul W32 | Innovation | 9 LP | WP |
Modul W33 | Arbeits- und Sozialrecht für Anfänger | 9 LP | WP |
Modul W34 | Arbeits- und Sozialrecht für Fortgeschrittene | 9 LP | WP |
In der speziellen beruflichen Fachrichtung Personalwirtschaft ist entweder in den Modulen W26 und W27 oder in den Modulen W28 und W29 jeweils ein Leistungsnachweis durch Modulabschlussprüfung zu erwerben. Diese Module werden mit jeweils 9 LP abgeschlossen.
Die Module W1 und W30 sind mit der schriftlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Personalwirtschaft als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.
Es sind entweder die Module W31 und W32 oder die Module W33 und W34 zu wählen. Die beiden gewählten Module sind mit der mündlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Personalwirtschaft als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.
Spezielle berufliche Fachrichtung: Wirtschaftsinformatik
Modul E3 | Didaktik spezieller Wirtschaftslehre | 6 LP | P |
a. | Didaktik spezieller Wirtschaftslehre |
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b. | Lernen bewirken und moderieren - Anspruch und Bewährung: Planung und Gestaltung in speziellen sozio-ökonomischen Lehr-Lernsituationen |
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Modul W3 | Operatives Controlling | 9 LP | P |
Modul W26 | Einführung in die Wirtschaftsinformatik | 9 LP | P |
Modul W27 | Wirtschaftsinformatik I | 9 LP | P |
Modul W35 | Grundlagen des Operations Research | 9 LP | P |
Modul W36 | Methoden der angewandten Informatik | 9 LP | P |
Modul W37 | Wirtschaftsinformatik II | 9 LP | WP |
Modul W38 | Unternehmensforschung / Diskrete Optimierung und Logistik | 9 LP | WP |
Modul W39 | Methoden der praktischen Informatik | 9 LP | WP |
In der speziellen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik ist in den Modulen W3 und W26 jeweils ein Leistungsnachweis durch Modulabschlussprüfung zu erwerben. Diese Module werden mit jeweils 9 LP abgeschlossen. Die Module W27 und W35 sind mit der schriftlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen. Von den Modulen W37 bis W39 ist eines zu wählen. Das gewählte Modul und das Modul W36 sind mit der mündlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der speziellen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen.
Fachdidaktische Studien in der Speziellen Wirtschaftslehre
Die Fachdidaktik in der speziellen beruflichen Fachrichtung (berufliche Fachrichtung Spezielle Wirtschaftslehre) in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschafswissenschaft wird mit den Modulen E1 und E2 sowie dem Modul E3 in einer Speziellen Wirtschaftslehre auf das Grund- und Hauptstudium verteilt. Das fachdidaktische Modul E3 in der gewählten Speziellen Wirtschaftslehre wird mit einer Modulabschlussprüfung (6 LP) abgeschlossen.
Erste Staatsprüfung in der Speziellen Wirtschaftslehre
Die Erste Staatsprüfung in einer speziellen beruflichen Fachrichtung (berufliche Fachrichtung Spezielle Wirtschaftslehre) besteht aus einer schriftlichen Prüfung (vierstündige Klausur) und einer mündlichen Prüfung über jeweils zwei Module der gewählten speziellen Wirtschaftslehre. Bei der Meldung zur ersten Prüfung müssen die beiden Leistungsnachweise aus der gewählten speziellen Wirtschaftslehre nachgewiesen werden.
Übergangsbestimmungen
Studierende, die ihr Studium der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik nach der ZPO 99 aufgenommen haben, können die im Grundstudium bestandene Fachprüfung in Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler bei der Zulassung zur schriftlichen Prüfung als Teil der Ersten Staatsprüfung in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft statt des Leistungsnachweises in einem betriebswirtschaftlichen Modul nachweisen.
Studierende, die ihr Studium der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik nach der ZPO 99 aufgenommen haben, können die im Grundstudium bestandene Fachprüfung in Statistik bei der Zulassung zur schriftlichen Prüfung als Teil der Ersten Staatsprüfung in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft statt des Leistungsnachweises in einem volkwirtschaftlichen Modul nachweisen.
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Kontakt
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