Hauptstudium in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft

Studierende in der Bibliothek II

Im Hauptstudium sind in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft 6 Module zu studieren. Dabei dürfen keine Module studiert werden, die auch in der Speziellen Wirtschaftslehre studiert werden.

 

 

  • Das fachdidaktische Modul E2 ist ein Pflichtmodul.
  • Von den beiden Wahlbereichen Betriebswirtschaftslehre (mit den Module W1 bis W8) und Volkswirtschaftslehre (mit den Modulen W9 bis W12) ist einer als Schwerpunktbereich und der andere als Vertiefungsbereich zu wählen.
  • In jeweils einem der Module des gewählten Vertiefungs- und des Schwerpunktbereiches ist ein Leistungsnachweis durch die Modulabschlussprüfung zu erwerben. Beide Module werden dann jeweils mit 9 LP abgeschlossen.
  • Nach Erwerb der beiden fachwissenschaftlichen Leistungsnachweise sind zwei weitere Module aus dem gewählten Schwerpunktbereich mit der schriftlichen Prüfung (jeweils 9 LP) in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) zusammen abzuschließen. Darüber hinaus ist ein weiteres Modul aus dem gewählten Vertiefungsbereich mit der mündlichen Prüfung (9 LP) in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) abzuschließen.

Fachdidaktische Studien in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft

Die Fachdidaktik in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft wird mit den Modulen E1 und E2 auf das Grund- und Hauptstudium verteilt.

  • Im fachdidaktischen Modul E2 ist im Element a ein Leistungsnachweis (3 LP) entsprechend der zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben Form (schriftliche Hausarbeit, mündlicher Vortrag - Referat) zu erbringen.
  • Das Modul E2 wird mit der schriftlichen Prüfung (6 LP) in Fachdidaktik als Teil der Ersten Staatsprüfung (vgl. LPO §38 Abs. 1) abgeschlossen. Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen der Leistungsnachweis (3 LP) des fachdidaktischen Moduls, die beiden fachwissenschaftlichen Leistungsnachweise aus den Modulen W1 bis W12 sowie 6 LP des fachdidaktischen Moduls E3 der gewählten Speziellen Wirtschaftslehre nachgewiesen werden.

Erste Staatsprüfung in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft

Die Erste Staatsprüfung in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft besteht

  • aus einer fachwissenschaftlichen Prüfung (vierstündige Klausur) über zwei Module des Schwerpunktbereiches,
  • aus einer fachwissenschaftlichen Prüfung (mündliche Prüfung) über ein Modul des Vertiefungsbereichs
  • und aus einer fachdidaktischen Prüfung (vierstündige Klausur); wobei die mündliche Prüfung und die fachdidaktische schriftliche Prüfung kombiniert werden können in Form der Kombinationsprüfung (Fachwissenschaft und Fachdidaktik).
Stilisierte Ansicht von Joseph Schumpeter
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