Zulassungsvoraussetzungen

Eine gesonderte Zulassungsordnung zu Master-Studiengängen ist von der Hochschulleitung der Bergischen Universität Wuppertal generell nicht vorgesehen. Die Zugangsvoraussetzungen werden in § 2 der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftswissenschaft (Business Administration and Economics) vom 22.08.2007 (Amtl. Mittlg. Nr. 37/2007), zuletzt geändert durch Änderungsordnung vom 03.01.2012 (Amtl. Mittlg. Nr. 1/2012) geregelt.

Die Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudium im Studiengang Wirtschaftswissenschaft (Business Administration and Economics) erfüllt, wer die Bachelor- oder Diplomprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule mindestens mit der ECTS-Gesamtnote „C“ bestanden hat. Falls das Zeugnis keine ECTS-Gesamtnote ausweist, kann stattdessen ein Nachweis erbracht werden, zu den besten 65 % des Abschlussjahrgangs zu gehören, ist auch dies der Bewerberin oder dem Bewerber nicht möglich, ist mindestens die Gesamtnote „2,5“ nachzuweisen. 

Die Bewerberin oder der Bewerber muss mindestens 100 LP des Bachelor- oder Diplom-Studiums in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Methoden der Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftspädagogik usw.) erworben haben, davon mindestens jeweils 15 LP im Bereich der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre. 

Mindestens 20 LP müssen durch Leistungen erbracht worden sein, die auf selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten vorbereiten, insbesondere Abschlussarbeit, Seminare, Proseminare oder Einführungsveranstaltungen zu Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens.

Alle Informationen und Formulare zum Bewerbungsverfahren für den Master finden Sie hier.

Sie können sich sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester für das Master-Studium einschreiben.

 

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