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Praktikum und Urlaubssemester

Praktikum und Urlaubssemester
Sollten Sie während Ihres Studiums ein längeres Praktikum absolvieren, besteht die Möglichkeit ein sogenanntes „Urlaubssemester“ dafür zu nutzen. Das „Urlaubssemester“ wird Ihnen nicht als Fachsemester angerechnet und kann grundsätzlich beim Studierendensekretariat beantragt werden. Allgemeine Informationen dazu sowie die entsprechenden Voraussetzungen dazu finden Sie hier. Das Studierendensekretariat steht Ihnen darüber hinaus gerne bei allgemeinen Fragen zum Urlaubssemester zur Verfügung (studierendensekretariat(at)uni-wuppertal.de).
Voraussetzungen
Beantragen Sie ein Urlaubssemester aufgrund eines Praktikums (Aufnahme einer studienförderlichen praktischen Tätigkeit), sind folgende Nachweise beim Studierendesekretariat zu erbringen:
- Bescheinigung des Fachbereiches, aus der hervorgeht, dass ein Praktikum von mehr als drei Monaten absolviert wird und eine Beurlaubung für das gesamte Semester auf Grund des Praktikums befürwortet wird.
- Eine Beurlaubung ist nur dann möglich, wenn das Praktikum nicht bereits in der Prüfungsordnung enthalten ist.
Eine Bescheinigung des Fachbereichs über die Studienförderlichkeit eines Praktikums können Sie bei den Wissenschaftlichen Mitarbeitern des Dekanats der Schumpeter School of Business and Economics beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass das Praktikum länger als 3 Monate dauert und im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich angesiedelt ist. Zu diesem Zweck benötigen wir eine schriftliche Zusage des Unternehmens bzw. eine Kopie des Arbeitsvertrages (Praktikumsvertrages) sowie eine kurze Beschreibung Ihres Einsatzgebietes.
Urlaubssemester und Prüfungsberechtigung
Bei der Inanspruchnahme eines Urlaubssemester entfällt die Prüfungsberechtigung für das gesamte Semester. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass für diesen Zeitraum keine Prüfungsleistungen erbracht werden können und dementsprechend die Studienverlaufsplanung daran individuell angepasst werden muss. Die Mitarbeiter der Studienfachberatung stehen Ihnen bei der Gestaltung eines effizienten Studienverlaufsplans und der Einbindung des Praktikums gerne beratend zur Seite (studienberatung(at)wiwi.uni-wuppertal.de).
Urlaubssemester und Studiengebühren
Da Sie als beurlaubter Student zwar keine Studiengebühren aber den Semesterbeitrag zahlen, sind Sie weiterhin Student und besitzen somit auch das NRW-Ticket, welches Sie aber beim ASTA einreichen können und so zumindest den Mobilitätsbeitrag zurückerhalten. Dieser Studenten-Status gilt jedoch nicht mehr für Ihre Krankenversicherung, da Sie dann mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bitte erkundigen Sie sich daher unbedingt bei Ihrer Krankenversicherung.
Kontakt: Ute Müller
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Kontakt
Dekanat Fachbereich B – Wirtschaftswissenschaft
Raum: M.11.07
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Tel: +49 (0)202 / 439- 24 37
Fax: + 49 (0)202 / 439- 28 89
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