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Outgoing Exchange Students (Wuppertal Studierende im Ausland)

Das Auslandsstudium – Ziele
Reisen bildet bekanntlich. Für Besucher einer universitären Bildungseinrichtung wird ein Studienaufenthalt im Ausland damit beinah zur akademischen Ehrensache. Neben Gründen der persönlichen Fort-und Weiterbildung gibt es jedoch weitere schlagkräftige Argumente, die für ein Auslandsstudium sprechen: Ein durch harten Wettbewerb gekennzeichneter Arbeitsmarkt stellt stetig steigende Erwartungen an junge Studienabsolventen. Fremdsprachenkenntnisse sowie interkulturelle Kompetenzen sind Anforderungen, die die allermeisten Unternehmen von ihren Angestellten als Schlüsselqualifikationen einfordern. Vor diesem Hintergrund sollten gerade ambitionierte Studenten einen Auslandsaufenthalt als einen wichtigen Baustein in ihrer Studienplanung begreifen.
Der typische Ablauf
Ein Auslandsstudium erfordert eine frühzeitige und sorgfältige Planung. Da Ihnen das Zentrum für Auslandskontakte bei den Vorbereitungen zwar hilfreich zur Seite steht, Ihnen aber nicht alle Arbeitsschritte abnehmen kann, setzt ein studienintegrierter Auslandsaufenthalt Ihre Bereitschaft zur Eigeninitiative voraus.
Um Ihnen zu verdeutlichen, welche Leistungen zur Umsetzung Ihres Auslands-Vorhabens erbracht werden müssen, wird in der Folge der Ablauf des Planungsprozesses beispielhaft skizziert. Dabei wird zunächst dargestellt, welche Vorbereitungen von Studenten zu treffen sind, die einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Austauschprogramms des Fachbereichs planen. Im Anschluss erhalten Studenten, die Ihren Studienaufenthalt eigeninitiativ an einer ausländischen Universität absolvieren möchten, hilfreiche Informationen (Free Mover).
1. AUSLANDSSTUDIUM IM RAHMEN EINES AUSTAUSCHPROGRAMMS - GENERELLER ABLAUF
Die Schumpeter School of Business and Economics unterhält auf vielerlei Ebenen zahlreiche Kontakte zu ausländischen Partnerhochschulen. Viele dieser Kontakte und Abkommen schließen für Wuppertaler Studenten die Möglichkeit mit ein, diese Hochschulen für ein Auslandsstudium zu besuchen.
Inter-universitäre Kooperationen basieren auf der Idee der Gegenseitigkeit: einer ausländischen Hochschule wird für einen festgelegten Zeitraum ein bestimmtes Kontingent an Studienplätzen an der Bergischen Universität zur Verfügung gestellt – beispielsweise 3 Studenten pro Semester. Im Gegenzug gewährt die Partnerhochschule pro Semester 3 Wuppertaler Studenten Zugang zu ihren Veranstaltungen.
Auf diese Weise entstehen für beide Kooperationspartner keine zusätzlichen Belastungen. Für Wuppertaler Studenten ergibt sich daraus der Vorteil, dass sie – im Gegensatz zu einem selbst organisierten Auslandsaufenthalt - keine lokalen Studiengebühren an ihre jeweilige Gasthochschule entrichten müssen.
Phase | Zeitfenster |
(1) Bewerbung | April/Mai |
(2) Vorbereitung | Mai bis August/September (Abreise) |
(3) Learning Agreement | Juli/August (vor Abreise) |
(4) Auslandsstudium | je nachdem: 1 oder 2 Semester |
(5) Transcript of Records | nach Rückkehr |
1.1 Bewerbung
Nicht zuletzt aufgrund dieses Vorteils sind Studienplätze an unseren Gasthochschulen beliebt. Daher ist es nicht immer möglich, allen Studierenden einen Platz an der bevorzugten Partnerhochschule zuzuteilen. Um ein möglichst faires Selektionsverfahren zu gewährleisten, setzen wir einmal jährlich eine Bewerbungsfrist fest, bis zu der sich alle Studenten um einen Platz an ihren bevorzugten Auslandsunis bewerben können. Diese Frist liegt üblicherweise im Frühjahr eines jeden Jahres. Die genauen Daten werden auf unserer Website und im Rahmen der im Wintersemester stattfinden Informationsveranstaltungen veröffentlicht.
Da die fachliche und sprachliche Eignung der Studierenden zwingende Voraussetzung für das Gelingen eines Austauschprogramms ist, stellt der Fachbereich gewisse Anforderungen an die Bewerber. So müssen sie a) einen Notenschnitt von 3,0 oder besser nachweisen und b) über ausreichende fremdsprachliche Kenntnisse in der Unterrichtssprache der Gasthochschule verfügen. Falls keine anderweitigen Nachweise über vorhandene Sprachkenntnisse vorliegen, wird dringend empfohlen, die vom Fachbereich angebotenen Wirtschaftssprachkurse zu besuchen.
1.2. Vorbereitungen nach der Auswahl durch den Fachbereich
Nach Sichtung der einzelnen Bewerbungsunterlagen wählt der Fachbereich die Kandidaten für ein Auslandsstudium aus. Sofern der Bewerber den Auslandsstudienplatz annimmt, informiert das Zentrum für Auslandskontakte das Akademische Auslandsamt und die Gasthochschule über die Nominierung. Vorbereitungen wie die Immatrikulation an der Gasthochschule, die Planung der Anreise, das Organisieren einer Unterkunft, den Abschluss der notwendigen Versicherungen etc., liegen in der Verantwortung des Studenten.
1.3. Das Learning Agreement
Um eine Verlängerung der Studiendauer zu vermeiden, ist dem überwiegenden Teil der Studenten verständlicherweise an einer Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen gelegen. Vor der Abreise stellt sich daher die Frage, welche ausländischen Kurse inhaltliche Übereinstimmungen zu Wuppertaler Modulen aufweisen, und ob ein erfolgreiches Abschneiden an der Gasthochschule einen vergleichbaren Arbeitsaufwand voraussetzt. Zur Klärung dieser Frage wird vor Antritt des Auslandsaufenthalts eine Äquivalenzprüfung durch das Zentrum für Auslandskontakte durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem Learning Agreement schriftlich fixiert.
Für die Studenten stellt das Learning Agreement ein äußerst wichtiges Dokument dar, da es ihnen ein Höchstmaß an Planungssicherheit bietet: sofern die im Learning Agreement festgehaltenen Kurse erfolgreich absolviert werden, kann davon ausgegangen werden, dass der Prüfungsausschuss nach der Rückkehr des Studenten der Anrechnung der Kurse wie vereinbart zustimmt (Hinweis: es kann allerdings vorab keine hundertprozentige Sicherheit hinsichtlich des tatsächlichen Urteils des Prüfungsausschusses gegeben werden).
1.4. Im Ausland
Wie die Erfahrung zeigt, lassen sich im Vorfeld des Auslandsaufenthalts nicht immer alle Eventualitäten mit einplanen. Mitunter stellen Studenten nach Ankunft an ihrer Gasthochschule fest, dass einige Kurse nicht angeboten werden, besonderen Zugangsbeschränkungen unterliegen (wie z.B. Seminarplätze an deutschen Hochschulen), oder Kurse zeitgleich stattfinden. In diesen Fall ist eine nachträgliche Anpassung des Learning Agreements notwendig, die bis spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn erfolgen und unbedingt mit dem Zentrum für Auslandskontakte abgestimmt werden muss.
1.5. Transcript of Records
Nach dem Ablegen aller Prüfungen stellt die Partnerhochschule ein Transcript of Records aus, in dem all Ihre im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen dokumentiert werden. Dieses Dokument dient als Grundlage für einen Antrag auf Anrechnung von ausländischen Studienleistungen und muss nach Ihrer Rückkehr im Original im Zentrum für Auslandskontakte vorgelegt werden.
2. AUSLANDSSTUDIUM AUSSERHALB EINES AUSTAUSCHPROGRAMMS (FREE MOVER) – GENERELLER ABLAUF
Wuppertaler Studenten steht es im Prinzip offen, sich an einer beliebigen akkreditierten Uni im Ausland um einen Auslandstudienplatz zu bewerben. Angemerkt sei jedoch, dass diese Option unter Umständen mit einem höheren Recherche-und Bewerbungsaufwand verbunden sein kann.
2.1. Bewerbung
Entscheidet sich ein Student für ein Studium an einer ausländischen Universität, die kein Kooperationspartner der Bergischen Universität Wuppertal ist, schaltet sich das Zentrum nicht in den Bewerbungsprozess ein. Die Einhaltung von Bewerbungsfristen etc. obliegt damit allein der Verantwortung des Studenten. Bei Bedarf versucht das Zentrum für Auslandskontakte aber selbstverständlich unterstützend tätig zu werden.
Neben der Möglichkeit, potentielle Gasthochschulen direkt nach freien Studienplätzen zu fragen, besteht die Option, spezielle Vermittlungsagenturen einzuschalten. Diese Agenturen unterhalten Kontakte zu diversen ausländischen Unis und unterstützen Interessenten im Bewerbungsprozess.
2.2 Vorbereitungen nach Zusage der Gasthochschule
Nach der Zusage der Gasthochschule, muss sich der Free Mover selbständig um die Organisation seines Auslandsaufenthalts bemühen. Dazu gehören die Anreise, die Art der Unterbringung im Zielland, die Klärung versicherungstechnischer Fragen, die Immatrikulation an der Gasthochschule etc.
2.3. Das Learning Agreement
Ebenso wie Studenten, die im Rahmen eines Austauschprogramms ins Ausland gehen, können sich Free Mover im Ausland erbrachte Stuedienleistungen anerkennen lassen. Die Kriterien, die für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Kursen angelegt werden, unterscheiden sich dabei nicht (s.o. Punkt 1.3. Das Learning Agreement).
2.4. Im Ausland
Trotz sorgfältigster Planung erleben es Austauschstudenten immer wieder, dass das Kursangebot im Ausland von ihren ursprünglichen Vorstellungen abweicht. Stellt man im Ausland fest, dass Kurse aus verschiedensten Gründen nicht belegt werden können, muss das Learning Agreement in Absprache mit dem Internationalisierungskoordinator des Zentrums für Auslandskontakte innerhalb von zwei Wochen nach Semesterbeginn abgeändert werden. Geschieht dies nicht und werden Kurse belegt, die nicht im Learning Agreement fixiert sind, muss die Möglichkeit einer Anrechnung nach der Rückkehr nach Wuppertal erneuert geprüft werden. Für den Studenten birgt das unter Umständen das Risiko, die Leistungen nicht anerkannt zu bekommen.
2.5. Transcript of Records
Nach dem Ablegen aller Prüfungen stellt die Gasthochschule ein Transcript of Records aus, in dem all Ihre im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen dokumentiert werden. Dieses Dokument dient als Grundlage für einen Antrag auf Anrechnung von ausländischen Studienleistungen und muss nach Ihrer Rückkehr im Original im Zentrum für Auslandskontakte vorgelegt werden.
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