Anrechnung von Prüfungsleistungen

Gleichwertige Prüfungsleistungen anderer Hochschulen können auf Antrag angerechnet werden:

Der Antrag ist erst nach der Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich. Es empfiehlt sich dringend, zuerst an den Einführungsveranstaltungen zu Beginn des Semesters teilzunehmen, um einen Überblick über das Studium und die erforderlichen Prüfungsleistungen zu erhalten.

Zum Antrag auf Anrechnung sind vorzulegen:

  • aktuelle, vom Prüfungsamt der anderen Hochschule bestätigte Leistungsübersicht mit Unbedenklichkeitsbescheinigung (=Bestätigung, dass der Prüfungsanspruch noch nicht verloren wurde) im Original mit Stempel/Siegel oder als beglaubigte Kopie
  • offizielle Unterlagen der anderen Hochschule, aus denen der qualitative und quantitative Umfang der Prüfungsleistungen hervorgeht, die angerechnet werden sollen (Modulbeschreibungen)

Die Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Bitte kommen Sie hierzu zunächst in die Sprechstunde oder vereinbaren einen individuellen Termin, bevor Sie die jeweiligen Fachvertreter ansprechen.

Es wird empfohlen, im Vorfeld bereits selbst einen Abgleich vorzunehmen, welche Leistungen ggf. anrechenbar sind. Hierzu finden Sie im Anhang der Prüfungsordnung Modulbeschreibungen, aus denen die notwendigen Informationen hervorgehen.

Zu den Prüfungsordnungen

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